Unsere Rechtsecke
In unserer Rechtsecke, möchten wir Ihnen gerne einige interessante rechtliche Dinge aufzeigen, die dass Kleingärtnerwesen
betreffen.
Die Unterlagen wurden uns in den letzten Jahren vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V., Dresden zur Verfügung gestellt.
Als Erstes ist aber zu klären, was ist überhaupt die kleingärtnerische Nutzung??
Die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle, ist als ein Grunderfordernis jeglicher Kleingartennutzung im
§1 des Bundeskleingartengesetzes eindeutig formuliert:
"Ein Kleingarten ist ein Garten, der
1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von
Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)
und
2. in der Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen (z.B. Wegen, Spielflächen und
Vereinshäusern) zusammengefasst sind (Kleingartenanlage)."
Das bedeutet also kurz, dass es bei der Kleingärtnerischen Nutzung um die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen
und auf die Erholung ankommt.
Aber nun: Schauen Sie sich unser aktuelles Rechtsthema an.
Aktuelles Thema:
Unterlassung: WMeinungsäußerungen, die nur die Sozialsphäre betreffen, sind zulässig
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