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Regionalverband Vogtländischer Kleingärtner e.V.

Das Bundeskleingartengesetz als Schutzschild – ein offener Brief des LSK – Präsidenten Tommy Brumm zum Artikel des MDR vom 09.08.2026 „So hat sich die Nutzung der Kleingärtner verändert“

Sehr geehrte Damen und Herren, die Art und Weise, wie der Artikel geschrieben ist, stellt die Fundamente des organisierten Kleingartenwesens in Frage. Es wird eine tolle freie Welt außerhalb des Bundeskleingartengesetzes dargestellt und so mancher Vereinsvorsitzender oder Pächter glaubt nach dem Austritt aus dem Verband tut sich eine freie Welt auf. Dabei stehen die Regelwerke lediglich zum Schutz der Vereine und für ein bezahlbares Kleingartenwesen. Das Bundeskleingartengesetz ist ein Schutzgesetz, es schützt Kleingärtner vor hohem Pachtzins und plötzlicher Kündigung. Im Gegenzug verlangt es, dass der Garten für die Erholung und den Anbau von Obst und Gemüse für den eigenen Tisch genutzt wird. Die als lästig angesehene Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes spiegelt lediglich die bestehenden Gesetze und Verordnungen wider. Wird das Bundeskleingartengesetz nochmals geöffnet, so könnte dies zu einer Abschaffung des Selben führen. Diese Entwicklung wäre das Ende für mindestens 1/3 der Kleingartenvereine in Deutschland und würde rund 300 Tausend Kleingärtner treffen. Besonders fatal wäre es, wenn ein solches Ansinnen aus den Reihen der Kleingärtner kommen würde. Der Verein, welcher aus dem Territorialverband Hohenstein-Ernstthal der Kleingärtner e.V. austrat, irrt sich mit vielen Dingen. Dass Zweitbauwerke nicht gestattet sind, ist keine Erfindung der Mitgliedsverbände des Landesverbandes, sondern schon immer im Kleingartenrecht verankert. Dass Vereine und Verbände eigenständig Baugenehmigungen erteilen dürfen und dies sogar im Außenbereich, ist eines der Privilegien des Bundeskleingartengesetzes. Dabei wurden 24 m² als angemessene Größe veranschlagt und auch nur ein Bauwerk pro Parzelle, welches kein dauerhaftes Wohnen ermöglicht. Eine weitere Privilegierung stellt der Kündigungsschutz für Kleingartenland dar, welches es dem Eigentümer fast unmöglich macht, den Pachtvertrag zu kündigen. Sollte es dennoch auf Grund von öffentlichen Interesse möglich sein, so erhält der Kleingärtner, der seine Parzelle verlassen muss, eine angemessene Entschädigung. Dieser Schutz entfällt für den Verein aus Heinrichsort. Der § 5 des Bundeskleingartengesetzes regelt die Pachthöhe für das Kleingartenland und macht spontane Erhöhungen der Pacht fast unmöglich. Auch hiervon profitiert der ausgetretene Verein nicht mehr. Sicherlich finden es die Pächter erst einmal schön, wenn man sich an die vermeintlich lästigen Regeln nicht mehr halten muss. Aber man geht auch ein Risiko ein! Zum einen kann der Leerstand im Verein zunehmen und dieser wird auf die einzelnen Pächter umgelegt. Der aktuell vereinbarte Pachtpreis hat noch eine erträgliche Höhe, aber es ist nur eine Vereinbarung auf Zeit und hat keine rechtlich gesicherte Bremse. Wir dürfen nie vergessen, es wurde nur der Grund und Boden gepachtet, alles was sich darauf befindet, sind sogenannte Scheinbestandteile und haben nur eine Berechtigung sich dort zu befinden, solange das Pachtverhältnis besteht. Dies gilt für den Pachtvertrag des einzelnen Pächters, aber gleichermaßen für das Pachtverhältnis des Vereins gegenüber dem Verpächter. Wenn ein Verein, welcher nicht in einem Verband organisiert ist, sich einmal auflöst, so wird sich der Verpächter mit großer Sicherheit zuerst an den eingetragenen Vorstand halten und verlangen, seinen Grund und Boden ohne Bebauungen und Anpflanzungen zurückzubekommen. Aus diesem Grund sind unsere Verbände natürlich angehalten, die Gärten auch Vertragsgemäß zu nutzen und dies durchzusetzen. Unsere Mitgliedsverbände schützen die Kleingärtner nach Außen, wie nach Innen. Das Bundeskleingartengesetz ist ein starkes Schutzschild und hat bereits so manches Gartenidyll gerettet. Einen wirksamen Schutz kann es nur gewährleisten, wenn sich die Kleingärtner an die Regeln halten, nur so gibt es eine maximale Sicherheit für den Kleingärtner. Der Schutz nach innen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wird ein Verein handlungsunfähig, da sich kein Vorstand findet, oder dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr funktioniert, so kann der Verband einspringen. Die Parzelle des Kleingärtners kommt somit nie in Gefahr. In vielen unserer Verbände besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Aufgaben, wie Buchhaltung oder die Pachtverwaltung an den Verband gegen eine geringe Gebühr abzugeben und somit die zu erbringenden ehrenamtlichen Aufgaben zu minimieren und damit Freizeit zu gewinnen. Angriffe auf Kleingartenanlagen, wie aktuell Spiegel TV aus Leipzig berichtete, können ohne starke Verbände nicht abgewehrt werden. Hier stehen die Verbände ihren Mitgliedsvereinen mit rechtlicher Beratung und Fachanwälten zur Seite. Wer glaubt, dass Fälle dieser Art selten sind, der irrt. Das Kleingartenwesen in Sachsen ist auf Grund seiner flächendeckenden Organisation und seiner Mitgliederzahl ein starker Lobbyverband, welcher in der Politik wahrgenommen wird. Die Probleme des demographischen Wandels kann das Kleingartenwesen nicht allein lösen. Hier hat die Landesregierung Förderprogramme zu Gunsten der Kleingärtner geöffnet. Dies würde wohl nicht geschehen, wenn jeder unserer 3434 Vereine nur für sich selbst stünde. Erreichen können wir nur etwas in der Gemeinschaft. Mit freundlichen Grüßen Tommy Brumm Präsident LV Sachsen der Kleingärtner e.V.Loschwitzer Str. 42 01309 Dresden Telefon +49 (0) 351 268 31 10 | Telefax +49 (0) 351 268 31 49www.lsk-kleingarten.de Eintragung im Vereinsregister | Amtsgericht Dresden VR 326Geschäftsführender Präsident: Tommy Brumm Bevor Sie diese E-Mail ausdrucken, denken Sie bitte an die Umwelt. Im Falle des Erstkontakts per E-Mail sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und / oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Hinweise zu unserem Datenschutz finden Sie hier: www.lsk-kleingarten.de/datenschutz

Fachberatertipps des Landesfachberaters Jörg Krüger, August 2026

Liebe Fachberaterinnen, liebe Fachberater! Hier wieder ein paar Tipps und Hinweise von mir: Um passende Empfehlungen zur Bewässerung zu geben, ist es erforderlich die genauen Niederschlagsmengen zu kennen. Jeden Millimeter, den es geregnet hat, muss man nicht gießen, vorausgesetzt es hat geregnet😉. Hier unsere Faustregel: Bis 10°C Höchsttemperatur 10l/m² 1x die Woche, bis 20°C Höchsttemperatur 20l/m² 2x pro Woche und bei 30°C Höchsttemperatur und höher 30l/m² 3x die Woche. Bei leichten Böden dieselbe Menge auf noch mehr Gaben verteilen. Da die Regenmengen innerhalb einer Kommune sehr verschieden sind, ist es klug, den Niederschlag genau vor Ort zu messen, also im Kleingartenverein selbst. Dafür gibt es jetzt eine bestens geeignete Wetterstation, die kontinuierlich Daten zum Niederschlag, aber auch zu Temperatur und Luftfeuchte liefert. Hier als Beispiel im KGV „Panorama“ e.V. in Freital: https://panoramaev.de/wetter/ Wenn Interesse an dieser Wetterstation in Deinem Verein besteht oder sich Fragen dazu ergeben, dann einfach bei mir melden. Präzisierung Fällverbot: Nach der Änderung des Naturschutzgesetzes dürfen in Kleingärten (gärtnerisch genutzte Fläche) keine Bäume, Sträucher oder Hecken unter Schutz gestellt werden (§19 SächsNatSchG). Das bedeutet jedoch nicht, dass auch Bäume, Sträucher & Hecken von März bis September gefällt, gerodet oder auf Stock gesetzt werden dürfen. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Bäume (§39 BNatSchG, Absatz 5) und auch nur unter Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes. Für das Kleingartenwesen ist diese Regelung wichtig, damit bei Kündigungen auch im Sommer die Gärten vertragsgerecht abgegeben werden können. Nach einer Fachberaterinformation wurde in Leipzig eine asiatische Hornisse gesichtet. Also Augen auf und bitte melden: Bildungsangebote Johannishöhe Tharandt: 1. Heilkraft der Sommerkräuter: 15. August – es sind noch 2-3 Plätze frei 2. Lieblingshocker selbst gemacht: 5. September, 10.00 – 17.30 Uhr 3. Naturmarkt Tharandter Wald: 19. September, 9,00 -13.00 Uhr 4. Einmaleins der Saatgutvermehrung: 3. Oktober, 10.00 – 16.00 Uhr Unsere Onlinefortbildungen starten am 1. Oktober Beste Grüße und einen schönen Restsommer! Jörg Krüger Ingenieur für PflanzenzüchtungLandesgartenfachberater LSK Büro: Gerhart-Hauptmann-Straße 40, 02763 ZittauBürozeiten: Di., Mi. & Do 08.00 Uhr – 18.00 UhrTelefon +49 (0) 3583 684 123 | Mobil +49 (0) 170 382 60 48 LV Sachsen der Kleingärtner e.V.Loschwitzer Str. 42, 01309 DresdenTelefon +49 (0) 351 268 31 10 | Telefax +49 (0) 351 268 31 49www.lsk-kleingarten.de Eintragung im Vereinsregister | Amtsgericht Dresden VR 326Geschäftsführender Präsident: Tommy Brumm Bevor Sie diese E-Mail ausdrucken, denken Sie bitte an die Umwelt. Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.

Fachberatertipps August 2026

Die Fachberaterinformationen Wir empfehlen die aktuellen und monatlich neuen Fachberaterinformationen des Regional- und Landesgartenfachberaters: Der Landesgartenfachberater des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. empfiehlt in diesem Monat: Unser regionale Gartenfachberater unseres Verbandes gibt uns aktuell folgenden regionalen Tipp: Beim Klick auf die Bilder öffnet sich das jeweilige PDF Dokument zum Lesen und Herunterladen. Unser Fachberater des Regionalverbandes gibt weitere regionale Tipps, zusätzlich zu den Ausführungen des LSK. Weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Fachberater auch gerne unter fachberater@rvk-plauen.de. Die Dokumente werden monatlich aktualisiert und können kostenfrei heruntergeladen werden.Die Fachberaterinformationen des Regionalverbandes und des LSK Sachsen der letzten Monate, finden Sie in unserem Archiv der Fachberaterinformationen. Quelle: LSK – Landesverband der Kleingärtner Sachsen e.V. – www.lsk-kleingarten.de BKD – Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. – www.kleingarten-bund.de/ & Christian Müller Der aktuelle Tipp des BKD: Der Fachberatertipp des LSK wird in der Zeit von Februar bis Dezember ausgegeben. Deshalb verbleibt im Januar das Exemplar vom Dezember. Hinweis: Die Dokumente sind kostenfrei zum Download erhältlich.

Neugkeiten in der Rechtsecke

Liebe Verbandsfreunde, in der Rechtsecke im internen Bereich gibt´s Neuigkeiten von Rechtsanwälten Patrick R. Nessler mit seinem Newsletter für das 3. Quartal 2026. Viel Spaß bei der Lektüre und Wissensmitnahme. Hier geht´s zum internen Bereich.

Fachberatertipps Juli 2026

Die Fachberaterinformationen Wir empfehlen die aktuellen und monatlich neuen Fachberaterinformationen des Regional- und Landesgartenfachberaters: Der Landesgartenfachberater des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. empfiehlt in diesem Monat: Unser regionale Gartenfachberater unseres Verbandes gibt uns aktuell folgenden regionalen Tipp: Beim Klick auf die Bilder öffnet sich das jeweilige PDF Dokument zum Lesen und Herunterladen. Unser Fachberater des Regionalverbandes gibt weitere regionale Tipps, zusätzlich zu den Ausführungen des LSK. Weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Fachberater auch gerne unter fachberater@rvk-plauen.de. Die Dokumente werden monatlich aktualisiert und können kostenfrei heruntergeladen werden.Die Fachberaterinformationen des Regionalverbandes und des LSK Sachsen der letzten Monate, finden Sie in unserem Archiv der Fachberaterinformationen. Quelle: LSK – Landesverband der Kleingärtner Sachsen e.V. – www.lsk-kleingarten.de BKD – Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. – www.kleingarten-bund.de/ & Christian Müller Der aktuelle Tipp des BKD: Der Fachberatertipp des LSK wird in der Zeit von Februar bis Dezember ausgegeben. Deshalb verbleibt im Januar das Exemplar vom Dezember. Hinweis: Die Dokumente sind kostenfrei zum Download erhältlich.

Fachberatertipps Juni 2026

Die Fachberaterinformationen Wir empfehlen die aktuellen und monatlich neuen Fachberaterinformationen des Regional- und Landesgartenfachberaters: Der Landesgartenfachberater des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. empfiehlt in diesem Monat: Unser regionale Gartenfachberater unseres Verbandes gibt uns aktuell folgenden regionalen Tipp: Beim Klick auf die Bilder öffnet sich das jeweilige PDF Dokument zum Lesen und Herunterladen. Unser Fachberater des Regionalverbandes gibt weitere regionale Tipps, zusätzlich zu den Ausführungen des LSK. Weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Fachberater auch gerne unter fachberater@rvk-plauen.de. Die Dokumente werden monatlich aktualisiert und können kostenfrei heruntergeladen werden.Die Fachberaterinformationen des Regionalverbandes und des LSK Sachsen der letzten Monate, finden Sie in unserem Archiv der Fachberaterinformationen. Quelle: LSK – Landesverband der Kleingärtner Sachsen e.V. – www.lsk-kleingarten.de BKD – Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. – www.kleingarten-bund.de/ & Christian Müller Der aktuelle Tipp des BKD: Der Fachberatertipp des LSK wird in der Zeit von Februar bis Dezember ausgegeben. Deshalb verbleibt im Januar das Exemplar vom Dezember. Hinweis: Die Dokumente sind kostenfrei zum Download erhältlich.